PE

PE - Prozesseinheit

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Vorgehensweise: 
· Die PE-Bewertung muss in der DBLAP2 erfasst werden (bitte nutzen Sie dafür nicht die Papier-Formulare des LLD's).
· Die PE-Themen-Vereinbarung hat vor oder spätestens am ersten Tag der Bearbeitungszeit zu erfolgen. Vergessen Sie nicht, im Titel die konkreten Tätigkeiten anzugeben, in denen die Lernenden geprüft werden (nicht bloss «Prozesseinheit»).
· Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens zwei Monate
· Das Planungsblatt sollte 2 Wochen nach PE-Beginn den Berufsbildner zur Kontrolle abgegeben werden.
· Das Beurteilungsgespräch hat frühestens am letzten Tag der Bearbeitungszeit oder später zu erfolgen.
· Bewertungen mit 0, 1 und 3 Punkten müssen in der DBLAP2 schriftlich begründet werden.
· Die PE-Beurteilung - Bereich Lehrbetrieb muss in der DBLAP2 finalisiert/abgeschlossen werden, ansonsten können die Fachreferenten keine Resultate erfassen.
· Auf die PE-Präsentation vor der üK-Klasse erfolgt die Endbewertung der Fachreferenten.
· Die Berufsbildner können die PE-Auswertung nach dem üK in der DBLAP2 einsehen. 

è Zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsprinzips bei der Auswertung der PE-Dossiers werden die Mitglieder der Kurskommission der ovap-vs im Rahmen der PE-Auswertung (betrieblicher Teil) Qualitätskontrollen vollziehen. Möglicherweise wird man sich mit Ihnen wegen weiterer Auskünfte in Verbindung setzen. 

Folgendes muss an den Fachreferenten des Rahmenprogramms per Post gesendet werden (Datum des Poststempels ist relevant): 

Das PE-Originaldossier mit den handschriftlichen Korrekturen + das von allen Parteien unterschriebene PE-Bewertungsformular aus der DBLAP2. 

Der korrekte Eintrag in der DBLAP2 und die Archivierung jedes Dokuments liegt in der Verantwortung des Ausbildungsbetriebs. Im Rekurs-Fall hat der Ausbildungsbetrieb die Verantwortung, der Dienststelle für Berufsbildung (DBB Sitten) alle Originaldokumente unterzeichnet vorzuweisen. 

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